Ratsanträge

20.01.2011

SPD Waldfeucht regt Beratungen über die Einführung eines Bürgerhaushalts ab dem Haushaltsjahr 2012 an

 

Der Antrag im Wortlaut:

1.     Der Rat befürwortet grundsätzlich die Einführung eines kommunalen Bürgerhaushaltes. Das Projekt soll schrittweise umgesetzt werden. Erste Ergebnisse sollen in die Beratung des  Haushaltes 2012 einfließen.

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, noch in diesem Jahr mit den Arbeiten an einem Konzept zur Erstellung eines kommunalen Bürgerhaushaltes zu beginnen und dieses dem Rat innerhalb von 6 Monaten zur Bestätigung vorzulegen.

3.     Dieses Konzept soll mindestens folgende Eckdaten beinhalten:

  • Bewertung des Einsatzes verschiedener Informationsmedien hinsichtlich Zielgruppen und Kosten;
  • Zeitrahmen und Kosten des gesamten Verfahrens zur Aufstellung eines Bürgerhaushaltes
  • Verfahren zur Information an die Bürgerinnen und Bürger über die Auswirkungen ihrer Vorschläge auf die Entscheidung über den Haushalt;
  • Möglichkeiten einer internen bzw. externen Evaluierung.

4.          Das Konzept soll vor der Behandlung im Rat in den Ausschüssen beraten werden. Federführend ist dabei der Haupt- u. Finanzausschuss.

 

Begründung:

Die Verabschiedung des Haushaltes gehört zu den Kernkompetenzen des Rates. Für Bürgerinnen und Bürger ist jedoch der Prozess der Haushaltsaufstellung und schließlich die Verabschiedung kaum nachvollziehbar. Gerade jetzt in Zeiten schwieriger Haushaltssituationen, in denen der Spielraum für die Umsetzung einzelner Projekte arg limitiert ist und man mehr denn je abwägen muss, in welchen Bereichen investiert wird und in welchen nicht, ist es wichtig, die Bürgerinnen und Bürger bei der Entscheidungsfindung mitzunehmen. Mit einem kommunalen Bürgerhaushalt wollen wir ein Verfahren etablieren, die Haushalts- und Finanzplanung gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern zu erörtern. Dabei entscheiden die Bürger nicht direkt über den Haushaltsplan, sondern geben dazu Anregungen, Vorschläge und Ideen im Rahmen eines noch zu bestimmenden Beteiligungsverfahrens. Erste gute Erfahrungen wurden in anderen Kommunen gerade dort gesammelt, wo auch schon ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden musste.

 Die dabei verfolgten Ziele sind eine erhöhte Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger gegenüber Politik und Verwaltung durch Transparenz und Beteiligung, die Erprobung der Beteiligungsmöglichkeit für das komplexe Politikfeld Haushalt sowie eine Verbesserung des Dialogs zwischen Politik und Bürgerinnen und Bürgern.

Nicht zuletzt kann ein Bürgerhaushalt erheblich dazu beitragen, Politikverdrossenheit zu begegnen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger stärker mit ihrer Gemeinde identifizieren, sich für öffentliche Belange stärker interessieren und engagieren.

Mehr Infos zum Thema Bürgerhaushalt gibt es hier! Mehr Infos zum Thema Bürgerhaushalt gibt es hier!

19.01.2011

Antrag: Konkretiserung der "finanziellen Auswirkungen" in Verwaltungsvorlagen

 

Der Antrag im Wortlaut:

Die SPD-Fraktion beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, in allen Vorlagen für Rat und Ausschüsse die Informationen über die finanziellen Auswirkungen von Entscheidungen zu verbessern, indem diese in einem standardisierten Formblatt konkreter und transparenter dargestellt werden. Es sollen Kosten und Folgekosten dargelegt, Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchgeführt und die Auswirkungen auf den Haushalt dargestellt werden.

 

Begründung:

Alle Vorlagen, über die die politischen Gremien entscheiden, enthalten eine Rubrik „Haushaltsmittel vorhanden ja/nein“. Die Informationen in dieser Rubrik und weitere Erläuterungen im Vorlagentext sind allerdings, was Nachvollziehbarkeit, Aussagekraft und Transparenz angeht, sehr unterschiedlich und meistens nicht ausreichend.
Zur politischen Entscheidungsfindung sind zuverlässige Informationen über die finanziellen Auswirkungen von Beschlüssen eine wesentliche Entscheidungsgrundlage. Dazu gehören Informationen über Einnahmen und Ausgaben ebenso wie über die finanziell wirksame Inanspruchnahme von Ressourcen wie Personal, Räume etc. oder Einsparungen bei Ressourcen.
Auch aus Gründen evtl. anstehender Haushaltssicherung und Haushaltskontrolle sind diese Informationen wichtig. Bei Investitionsentscheidungen fordert auch der Gesetzgeber im §14 GemHVO, dass „die Gesamtkosten der Maßnahme, getrennt nach Grunderwerb und Herstellungskosten, einschließlich Einrichtungskosten sowie der Folgekosten ersichtlich sein“ müssen. Die Angaben in den Erläuterungen sollten auch „die voraussichtlichen Jahresauszahlungen unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter, und die für die Dauer der Nutzung entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen ausweisen.“

19.01.2011

SPD Waldfeucht beantragt verkehrsberuhigende Elemente für den Ortsteil Schöndorf

 

Die SPD-Fraktion beantragt an den Ortseingängen des Ortsteiles Schöndorf verkehrsberuhigende Elemente aufzustellen. Des Weiteren soll geprüft werden, ob auch verkehrsberuhigende Elemente innerhalb der Ortslage (Kreuzstraße und Rotdornweg) aufgestellt werden können.

 

Begründung:

Entgegen den meisten Ortsteilen in der Gemeinde kann der Verkehr bis dato an beiden Ortseingängen ungehindert in den Ort hineinfahren. Da es im Ort keine Verkehrsberuhigungselemente oder parkende Autos gibt (großzugige Einfahrten), ist die Geschwindigkeit der durchfahrenden Fahrzeuge meist sehr hoch. Hinzu kommt der in der letzten Zeit stark zugenommene LKW-Verkehr (Erdbeer Leo), der aufgrund der Vorgaben des Navigationssystems oftmals durch den kompletten Ort fährt. Da es in der Ortslage Schöndorf nunmehr viele „neue“ junge Bürgerinnen und Bürger aber auch alte, gebrechliche gibt, stellt die Verkehrssituation eine Gefahrenquelle dar, die unserer Meinung nach schnell durch die verkehrsberuhigenden Elemente entschärft werden könnte.