Keine Verkehrsberuhigung in Schöndorf

Obwohl die Verwaltung selbst auf Basis unseres Antrags die Beschlussempfehlung an den Bau- und Planungausschuss sowie den Rat gegeben hat, in Schöndorf Verkehrsberuhigungslemente zu installieren, hat sie nun diesen Beschluss nach Rücksprache mit den betroffenen Anwohnern wieder kassiert.

 

Die Argumente und Gründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben überzeugen uns nicht. Fakt ist: es haben in Schöndorf an beiden Ortseingängen Messungen durch das Straßenverkehrsamt stattgefunden. Das Ergebnis war eine durchschnittlich überhöhte Geschwindigkeit am Ortseingang/-ausgang von Braunsrath kommend. Am anderen Ortseingang von Hontem kommend waren die Ergebnisse in Ordnung. Diese Messergebnisse und auch die nach wie vor nicht wegzudiskutierende Tatsache, dass sich die Bevölkerungsstruktur in Schöndorf in den letzten Jahren stark verändert hat (hohes Aufkommen an Kindern unter 16 Jahren, sowie eine zunahme von gehbehinderten Älteren Einwohnern), hat die Verwaltung dazu bewogen, sich für eine probeweise Verkehrsberuhigung an einem Ortseingang (Kreuzstraße) und einer Beruhigung in der Mitte der Ortslage auszusprechen. Die Umsetzung der Maßnahme sollte in Absprache mit den Anwohnern geschehen. Diese wurden jedoch am Ende nur lapidar angeschrieben und darauf aufmerksam  gemacht, dass sie gegen den Beschluss Einspruch einlegen können was dann auch geschehen ist. In diesem Schreiben ist nicht darauf eingegangen worden, dass es vor allem darum ging, der Sicherheit der Schwachen (Kinder & Senioren) in Schöndorf Rechnung zu tragen. 

 

Stattdessen wurde nun in der Begründung der Verwaltung für die Verwerfung der Maßnahme Argumente der Anwohner angeführt, die im Einzelfall für den jeweiligen Betroffenen sicherlich richtig sind, jedoch nicht über den Sicherheitsaspekt gestellt werden dürfen. Beispielsweise kann das Argument, dass Verkehrsaufkommen sei nicht groß, nicht gelten, wenn doch trotzdem faktisch überhöhte Geschwindigkeiten gemessen wurden. Ein Fahrzeug, dass mit 70 km/h durch eine Ortschaft fährt, kann im Einzelfall genug Schaden anrichten. Auch die Angst der Anwohner, dass sie eine erhöhte Lärmbelästigung durch abbremsende Fahrzeuge ertragen müssten widerspricht dem vorangegangen Argument, des geringen Verkehrs.

 

Die Verwaltung hat es sich am Ende sehr einfach gemacht  und aus populistischen Gründen gegen die Sicherheit von Kindern und alten Menschen in Schöndorf entschieden und wird nun in Zukunft dafür auch die Verantwortung tragen müssen.